AGB Fußballschulen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anmeldung und Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen der Capelli Sport GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

Die Capelli Sport GmbH, Elisabethstrasse 17, 40880 Ratingen, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Mourheg, Telefonnummer + 49-2102-4349-0, E-Mail-Adresse info@capellieurope.com (nachfolgend CSP genannt) bietet diverse Veranstaltungen (im Folgenden Veranstaltungen genannt) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fußballtraining und Fußballkurse an. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen. Die einzelnen Veranstaltungen und deren Ablauf sowie deren Preise sind auf www.dein-fussballcamp.de einzusehen oder dort verlinkt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Mit der Darstellung und Bewerbung von Veranstaltungen auf der Homepage, Printmedien (z.B. Flyern) gibt CSP kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Durch die Auflistung der Kursangebote und Gutscheine im Onlineshop von CSP gibt CSP ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über diese Artikel ab.

(2) „Die Buchung von Veranstaltungen für die an diesen Veranstaltungen teilnehmenden minderjährigen Personen erfolgt ausschließlich durch die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen teilnehmenden Person. Die Buchung von Veranstaltungen für teilnehmende volljährige Personen erfolgt durch die teilnehmende volljährige Person. Sowohl die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen teilnehmenden Person als auch die volljährige teilnehmende Person werden im Weiteren als „Teilnehmer“ bezeichnet.“

(3) Die Teilnehmer können aus den auf www.dein-fussballcamps.de ersichtlichen Veranstaltungen auswählen. Über den Button „jetzt buchen“ wird die ausgewählte Veranstaltung in einem sogenannten Warenkorb gesammelt. Weitere Produkte des Sortiments können ebenfalls ausgewählt und über den Button „in den Warenkorb“ im Warenkorb gesammelt werden. Vor Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ werden alle vom Teilnehmer ausgewählten Veranstaltungen und ggf. Produkte einschließlich des Gesamtpreises nochmals in einer Bestellübersicht angezeigt. Vor der Absendung der Bestellung kann der Teilnehmer die in der Bestellübersicht angezeigten Daten jederzeit ändern. Durch das Betätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ akzeptiert der Teilnehmer die AGB der Fußballakademie und die AGB des Onlineshops, sowie die Vertragsbedingungen und nimmt unser Angebot über die im Warenkorb befindlichen Waren zum Abschluss eines Kaufvertrages über diese Waren an. Der Kaufvertrag kommt somit durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ zustande.

(4) CSP schickt daraufhin eine automatische Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung und die Zahlungsmodalitäten nochmals aufgeführt werden und die der Teilnehmer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Buchungsbestätigung beinhaltet die Bestellübersicht und im Anhang die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung werden alle relevanten Informationen zur Teilnahme an der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Bezahlung der gebuchten Veranstaltung

(1) Die Bezahlung der gebuchten Veranstaltung erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Buchungsbestätigung durch CSP. Die vollständige Bezahlung des Entgelts für die gebuchte Veranstaltung muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Sollte die Anmeldung nach dieser Frist erfolgen, ist das Entgelt innerhalb von 5 Tagen, spätestens jedoch bis vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

(2) Zahlungsmodalitäten

a. Zahlungen können erfolgen mittels von CSP akzeptierter Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), Überweisung oder PayPal.

b. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur PayPal.

§ 4 Nichterscheinen der teilnehmenden Person und Rücktritt vom Vertrag über die Erbringung einer Veranstaltung

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag über die Erbringung der gebuchten Veranstaltung ist jederzeit möglich. Der Rücktritt ist in Textform (§ 126b BGB) gegenüber CSP zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CSP.

(2) Nimmt die teilnehmende Person - ohne dass CSP vorher eine schriftliche Rücktrittserklärung zugeht - an der Veranstaltung nicht teil, so gilt dies als am ersten Tag der Veranstaltung erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wird die Teilnahme nach Beginn der Veranstaltung, gleich aus welchen Gründen, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

(3) Im Falle eines Rücktritts stehen CSP folgende Rücktrittsgebühren zu:

a. Rücktrittserklärung unter Beifügung eines ärztlichen Attestes aus krankheitsbedingten Gründen der teilnehmenden Personen, die erst nach Abschluss des Vertrages über die Erbringung einer Veranstaltung entstanden sind:

aa) Bei Zugang der Rücktrittserklärung nebst ärztlichem Attest im Zeitraum von der Buchung der Veranstaltung bis zum 20. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung: 25% Rücktrittsgebühren des vertraglich vereinbarten Entgelts für die gebuchte Veranstaltung.

bb) Bei Zugang der Rücktrittserklärung; bei Zugang der Rücktrittserklärung nebst ärztlichem Attest in dem Zeitraum vom 20. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung bis zum Beginn der gebuchten Veranstaltung: 60% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die gebuchte Veranstaltung zuzüglich der CSP entstandenen Kosten, wie zum Beispiel ein beflocktes Trikot für den Teilnehmer.

cc) Bei einer Absage des Spieltagskurses aus Krankheitsgründen besteht kein Anspruch auf die Ticketleistung.

dd) Bei Abbruch des Kurses aus Krankheitsgründen besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.

b. Rücktritt aus sonstigen Gründen, d. h. nicht krankheitsbedingten Gründen:

aa) Zugang der Rücktrittserklärung bis zum 21. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung bei CSP: 25 % des vertraglich vereinbarten Entgelts für die gebuchte Veranstaltung.

bb) Zugang der Rücktrittserklärung zwischen dem 20. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung und dem Beginn der gebuchten Veranstaltung: 60% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die gebuchte Veranstaltung zuzüglich der CSP entstandenen Kosten für das bedruckte Trainingsshirt, oder gebuchte Zusatzoptionen der teilnehmenden Person.

cc) Bei einer Absage des Spieltagskurses aus sonstigen Gründen besteht kein Anspruch auf die Ticketleistung.

dd) Bei Abbruch des Kurses aus Krankheitsgründen

§ 5 Verlegung, Absage, Änderung der Veranstaltung

(1) CSP ist berechtigt, einzelne oder mehrere Trainingseinheiten der jeweiligen Veranstaltung oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten, z.B. bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, abzusagen und/oder abzubrechen. Dies gilt auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Veranstaltung sowie bei kurzfristigem Ausfall desjenigen Trainers, der die gebuchte Veranstaltung durchführt.

(2) Im Falle der Absage einzelner Teile oder der gesamten Veranstaltung hat CSP  das Recht, dem Teilnehmer zusammen mit der Mitteilung über die Absage, eine Alternativleistung anzubieten. Sofern CSP eine solche alternative Leistung anbietet, hat der Teilnehmer binnen 7 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Absage und des Angebots einer alternativen Leistung die Möglichkeit, diese alternative Leistung gegenüber CSP in Textform anzunehmen. Sofern der Teilnehmer nicht binnen vorgenannter Frist die Alternativleistung annimmt, erstattet CSP die bezahlte Teilnahmegebühr unter Abzug der Vergütung für von CSP bereits erbrachter Leistungen unverzüglich an den Teilnehmer zurück. Die Teilnehmer werden über eine Absage einzelner Teile oder der gesamten Veranstaltung sowie über eine eventuell von CSP angebotene Alternativleistung per E-Mail informiert.

(3) Für den Fall, dass CSP die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) nicht erbringen kann, ist CSP für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht indes gänzlich befreit. Ist CSP die Erbringung seiner Leistungen länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Teilnehmer werden über Verlegungen und Ausfälle per E-Mail informiert.

§ 6 Aufsicht und Kranken- und Haftpflichtversicherung, sowie medizinische Versorgung der teilnehmenden Person und Pflichten der gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden Person

(1) Bei teilnehmenden minderjährigen Personen sind die gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden minderjährigen Person verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmende minderjährige Person den Anweisungen der Trainer, Betreuer, Begleitpersonen Folge leistet. Bei teilnehmenden volljährigen Personen hat die teilnehmende volljährige Person den Anweisungen der Trainer, Betreuer, Begleitpersonen Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen, insbesondere bei strafrechtlich relevantem Handeln, rassistischen oder fremdenfeindlichen Äußerungen oder Verhaltensweisen, bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Veranstaltungsregeln sowie Alkoholgenuss oder Drogengenuss ist CSP berechtigt, die teilnehmende Person von der gebuchten Veranstaltung auszuschließen. Sofern eine minderjährige teilnehmende Person ausgeschlossen wird, sind die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen teilnehmenden Person dazu verpflichtet, die minderjährige Person abzuholen. Bei einem Ausschluss vom Kursmodell erfolgt keine Rückerstattung des vertraglich vereinbarten Entgelts, auch nicht anteilig. Darüber hinaus behält sich CSP vor, die ausgeschlossene teilnehmende volljährige Person für zukünftige Veranstaltungen auf unbestimmte Zeit auszuschließen.

(2) Für CSP besteht für teilnehmende minderjährige Personen Aufsichtspflicht von Beginn bis Ende der jeweils gebuchten Veranstaltung. Insbesondere für die Hinfahrt und Rückfahrt zur gebuchten Veranstaltung sind die gesetzlichen Vertreter aufsichtspflichtig.

(3) Die Teilnehmer sind verpflichtet auf Verlangen von CSP unverzüglich vor Beginn der gebuchten Veranstaltung einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und eine Haftpflichtversicherung für die gebuchte Veranstaltung schriftlich nachzuweisen. Der Versicherungsschutz ist Voraussetzung für die Teilnahme.

(4) Der Teilnehmer ist bei Abgabe des Antrags auf Abschluss eines Vertrages über die Durchführung bzw. Erbringung einer Veranstaltung bei Abschluss dieses Vertrages für eine minderjährige teilnehmende Person verpflichtet, CSP mitzuteilen, ob die minderjährige teilnehmende Person sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist, eine Lebensmittelallergie oder psychische Beeinträchtigung besteht und ob die minderjährige teilnehmende Person an einer ansteckenden Krankheit leidet, ob die minderjährige teilnehmende Person einen bis zur Beendigung der zu buchenden Veranstaltung gültigen Impfschutz gegen Tetanus hat und Medikamente einnehmen muss und ob eine Medikamentenunverträglichkeit besteht. Der Teilnehmer ist bei Abgabe des Antrags auf Abschluss eines Vertrages über die Durchführung bzw. Erbringung einer Veranstaltung bei Abschluss dieses Vertrages für sich selbst als volljährige teilnehmende Person verpflichtet, CSP mitzuteilen, ob er selbst sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist, eine Lebensmittelallergie oder psychische Beeinträchtigung bei ihm besteht und ob er an einer ansteckenden Krankheit leidet, ob er einen bis zur Beendigung der zu buchenden Veranstaltung gültigen Impfschutz gegen Tetanus hat und Medikamente einnehmen muss und ob eine Medikamentenunverträglichkeit besteht. Sofern erst nach Abgabe des Antrags auf Abschluss eines Vertrages zur Durchführung bzw. Erbringung einer Veranstaltung eine Einschränkung der sportlichen Belastbarkeit der teilnehmenden minderjährigen Person oder teilnehmenden volljährigen Person und/oder eine körperliche Erkrankung und/oder eine ansteckende Krankheit bei der teilnehmenden minderjährigen Person oder teilnehmenden volljährigen Person erstmalig auftritt oder wenn erstmalig nach Angabe des vorgenannten Antrags die teilnehmende minderjährige Person oder teilnehmende volljährige Person Medikamente einnehmen muss oder eine Medikamentenunverträglichkeit bei ihr auftritt, ist der Teilnehmer verpflichtet CSP hierüber unverzüglich in Textform zu informieren.

§ 7 Haftung von CSP

Eine Haftung von CSP für von der teilnehmenden Person oder deren gesetzlichen Vertreter eingebrachten Wertsachen, insbesondere für Beschädigung oder Diebstahl, besteht nicht.

§ 8 Datenschutz

(1) Im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten der teilnehmenden minderjährigen Person und deren gesetzlichen Vertreter wird auf die Datenschutzhinweise von CSP hingewiesen.

(2) Diese Webseite benutzt das Buchungssystem der Yolawo UG (haftungsbeschränkt) („Yolawo“). Yolawo ist eine Buchungssoftware, die es dem [SV Musterverein] ermöglicht, Online-Anmeldungen und -Bezahlungen für seine Sportangebote über diese Webseite abzuwickeln. Daher wird beim Besuch derjenigen Unterseiten dieser Webseite, die das Yolawo-Buchungssystem eingebettet haben, eine direkte Verbindung zu den Yolawo-Servern hergestellt. Da die Nutzung des Yolawo-Buchungssystems im Interesse einer nutzerfreundlichen Online-Buchung erfolgt, besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Alle personenbezogenen Daten, die bei einer Anmeldung über das Yolawo-Buchungssystem eingegeben werden, werden somit auch an Yolawo übermittelt. Wir haben mit Yolawo eine vertragliche Vereinbarung zur Verarbeitung der Daten i.S.d. Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Yolawo und seine Dienstleistungspartner (z. B. der zertifizierte Zahldienstleister Adyen BV, Simon Carmiggelstraat 6 – 50, 1011 DJ Amsterdam) nutzen diese Daten ausschließlich dazu, die eingegangen Buchungen und Bezahlungen im Auftrag von CSP abzuwickeln. Es wird somit sichergestellt, dass weder Yolawo noch Dritte die Daten für andere Zwecke als für die Abwicklung der Buchungen nutzen dürfen.

(2) Der Verantwortliche im Sinne der europäischen Datenschutz Grundverordnung ist:

Capelli Sport GmbH
Elisabthstrasse 17
40880 Ratingen
Deutschland
Telefon: + 49-2102-4349-0
E-Mail: info@capellieurope.com
Webseite: www.dein-fussballcamp.de

§ 9 Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme sowie am gesprochenen Wort

(1) Die gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden minderjährigen Person erklären sich mit der Abgabe des Antrags zum Abschluss eines Vertrags auf Erbringung bzw. Durchführung einer Veranstaltung unentgeltlich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung angefertigten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews des Teilnehmers und alle sonstigen gesprochenen Worte während der Veranstaltung von CSP und den beteiligten Partnern, insbesondere der Olympia-Verlag GmbH, zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Bücher, Plakate, fotomechanische Vervielfältigungen und im Internet sowie auf Flyern veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden.

(2) Die Teilnehmer erklären sich mit der Abgabe des Antrags zum Abschluss eines Vertrages auf Erbringung bzw. Durchführung einer Veranstaltung für sich selbst als volljährige teilnehmende Person unentgeltlich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung angefertigten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews der teilnehmenden volljährigen Person und alle sonstigen. gesprochenen Worte der volljährigen teilnehmenden Person während der Veranstaltung von CSP und den beteiligten Partnern, insbesondere der Olympia-Verlag GmbH, zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Bücher, Plakate, fotomechanische Vervielfältigungen und im Internet sowie auf Flyern veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden.

§ 10 Rechtswahl sowie salvatorische Klausel

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt.